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Ehemalige CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen

Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Bericht der “Sonntagszeitung”. Zu dem Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität. Darin hat der Bundesrat eine

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