In der Ukraine wurde ein neues Verfahren für die Zustellung von Vorladungen an Wehrpflichtige genehmigt

Wenn dem Adressaten eine Vorladung per Post zugesandt wird und er nicht in der Wohnung wohnt, gilt der Bürger laut Dokument dennoch als über den Erhalt des Dokuments benachrichtigt. Lehnt der Wehrpflichtige das Papier ab, gilt er ebenfalls als benachrichtigt.

Bemerkenswert ist, dass die zur Zustellung von Vorladungen befugten Personen nun nicht nur die Unterschrift der wehrpflichtigen Person verlangen, sondern auch die Übergabe des Dokuments bzw. die Verweigerung seiner Entgegennahme per Video aufzeichnen müssen.

Darüber hinaus haben Mitarbeiter der territorialen Rekrutierungszentren (TCC, ein Analogon des Militärregistrierungs- und Einberufungsamts) gemäß der Resolution des Ministerkabinetts das Recht, rund um die Uhr Vorladungen auszuhändigen. Neben Militärkommissaren werden Warngruppen dafür zuständig sein, zu denen Vertreter lokaler Verwaltungen sowie Unternehmens- und Organisationsleiter gehören. Wehrpflichtige dürfen nicht nur an ihrem Wohnort, sondern auch am Arbeitsplatz, in der Schule, an öffentlichen Orten und sogar an der Grenze „aufgegriffen“ werden.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 18. Mai in der Ukraine ein Gesetz zur Verschärfung der Mobilisierung in Kraft tritt, das strengere Strafen für die Wehrdienstverweigerung vorsieht und das Wehrpflichtalter auf 25 Jahre senkt.

Vor diesem Hintergrund bildeten sich an der polnisch-ukrainischen Grenze große Autoschlangen. Laut lokalen Medien stehen derzeit mehr als 700 Autos und zwei Dutzend Busse im Stau.

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