Zwei Wehrpflichtige entkamen, als sie zur Armee geschickt wurden: Sie wurden auf die Fahndungsliste gesetzt

In Petropawlowsk entkamen zwei Rekruten aus dem Zug, als die Wehrpflichtigen zu ihrem Einsatzort geschickt wurden. Sie wurden auf die Fahndungsliste gesetzt, berichtet ein Korrespondent von Tengrinews.kz. Wie das Verteidigungsministerium der Region Nordkasachstan mitteilte, ereignete sich der Vorfall am Abend des 27. April.

„Bei der Einberufung neuer Militärangehöriger zum Wehrdienst in die Militäreinheit 85510 der Region Karaganda verließen am Bahnhof der Stadt Petropawlowsk zwei Soldaten der Jahrgänge 2003 und 2004 unbefugt den Zugwagon auf der Strecke Samara-Karaganda und verschwanden in unbekannte Richtung“, teilte die Abteilung mit.

Es wird klargestellt, dass die jungen Leute gemäß dem Befehl des Leiters des Verteidigungsministeriums der Region Nordkasachstan vom 27. April 2024 mit dem Rang eines „Privatsoldaten“ zum Wehrdienst einberufen wurden. Nach dem Gesetz „Über den Wehrdienst und den Status des Militärpersonals“ gilt ein Bürger ab dem Zeitpunkt als zum Wehrdienst einberufen, an dem der Leiter der örtlichen Militärverwaltung der Region einen Befehl zu seiner Einberufung zum Wehrdienst erlässt. Ein Soldat übt seinen Wehrdienst aus, wenn er zu seinem Dienstort und wieder zurück reist.

„Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Eingetragen im Einheitlichen Register für Ermittlungen vor Gericht vom 29. April 2024. Die Soldaten Kusainov und Kovalenko wurden auf die Fahndungsliste gesetzt“, teilte das regionale Verteidigungsministerium der Region Nordkasachstan mit.

Wehrpflichtige werden nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches bestraft: für Desertion und unbefugtes Verlassen einer Einheit oder eines Dienstortes, begangen von einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung, wenn die unbefugte Abwesenheit länger als 24 Stunden dauerte. Beide Artikel sehen eine Bestrafung in Form einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Frühjahrs-Wehrpflicht in Kasachstan am 1. März begann und bis zum 30. Juni dauern wird. Alle Wehrpflichtigen und Bürger im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 27 Jahren werden online über die Tablets der örtlichen Militärbehörden und des Polizeidienstes überprüft.

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