In kasachischen Wärmekraftwerken beginnen außerplanmäßige Inspektionen
Das Parlament hat das Gesetz „Über Wärmekrafttechnik“ und die dazugehörigen Änderungen in zweiter Lesung verabschiedet.
Das Dokument konsolidiert die Kompetenzen der Regierung, der staatlichen und lokalen Exekutivorgane im Bereich der Wärmeenergie sowie die Rechte und Pflichten der Wärmeversorgungsunternehmen und der Verbraucher von Wärmeenergie.
Die Änderungen führen Fernüberwachung, geplante und ungeplante Inspektionen und Untersuchungen ein. Die Rechte und Pflichten der Beamten der Stellen und des Gegenstands (Objekts) der Kontrolle werden klarer.
Darüber hinaus ist den Wärmeversorgungsunternehmen die Verpflichtung auferlegt, die Eigentümer des Eigentums des Wärme erzeugenden und transportierenden Unternehmens sowie sonstige interessierte Parteien unverzüglich über die Notwendigkeit seiner Reparatur, seines Umbaus, seiner Modernisierung oder seines Austauschs zu informieren.

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